Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich.
Abweichende Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen
gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die
mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich
auf sie Bezug genommen wird.

2. Urheberschutz und Nutzungsrecht

Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des
Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten
Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener Vergütung.

3. Aufträge

Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht
unverzüglich widerspricht.
Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige
Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen.

4. Vergütung

Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind
vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung
b) der Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die Übertragung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung
Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die
einzelnen Vergütungsbestandteile angerechnet:
30 % auf die Entwurfsvergütung
30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in
welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so
entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie folgt:
50 % auf die Entwurfsvergütung
50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe
ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten.

5. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er vom Illustrator finanzielle
Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten
1/3 nach Ablieferung.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Der
Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht
zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder
Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Illustrator anerkannt sind.

6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung

An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein
Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er erstellt oder erstellen
lässt, wird nicht eingeräumt.
Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe,
Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster) bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Recht zum Besitz
nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz der Werkstücke
zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses
zwischen dem Illustrator und ihm. Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt zurückzugeben, falls
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne
durch eine solche Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben. Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache
mit dem Auftraggeber. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige
weitergehende vertragliche Nutzungsrechteeinräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird,
ausschließlich auf die abgenommene Werkzeichnung. Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in dem Umfang
verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftraggeber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und
zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der
Umfang der Nutzungsrechteeinräumung mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen
schriftlichen Nutzungsrechtseinräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt
der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung
steht dem Illustrator ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen
kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit
vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den Auftraggeber über.
Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei
der digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen
oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist
ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert
zu vergüten. Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet,
Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu
vereinbaren und zu vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe
in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche,
Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es
sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht
Bildelemente tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung
berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue
Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder
technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird den
Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen.Etwas anderes ergibt
sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5
zu zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen
ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind
Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.

8. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen
notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der
Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber
ist weiter verpflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen
und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem Illustrator
möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt
nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann der Illustrator eine
angemessene Entschädigung verlangen.
Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur
Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden
Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

9. Lieferung, Lieferzeit

Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde
Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw.
erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten
Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen
angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die
Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation,
Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Illustrator
nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt
entsprechend für den Fall, dass sich der Illustrator beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf.
Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

10. Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der
Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung. Die Gefahr geht mit
Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung
durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.

11. Mängelgewährleistung, Haftung

Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht
den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein
keinen Mangel seiner Leistungen.
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und
Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach
Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder
Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.
Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit
berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung
bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem
zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den
Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.
Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht,
beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern der
Illustrator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten
Leistungen. Verletzen die Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf
rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er
hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer
Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird jedoch den Auftraggeber
auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt.
Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber
vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und
Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in
erforderlichem Umfang vorliegen.
Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies
auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Belegmuster

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustrator mindestens fünf einwandfreie ungefaltete
Belegmuster unentgeltlich.
Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des
Illustrators. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des
Schriftformerfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken
soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach
Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.

 

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